Scheidungsanwalt in Köln & Online-Scheidung

Rechtsanwaltskanzlei mink & restemeyer
Trennung steht bevor – Paar benötigt Anwältin für Familienrecht in Köln.

Die Rechtsanwälte mink & restemeyer begleiten Sie als Scheidungsanwältinnen in Köln seit über 25 Jahren durch Trennung und Scheidung – lösungsorientiert und auf Ihre Interessen ausgerichtet.

Eine Ehescheidung ist eine einschneidende Veränderung im Leben. Selbst eine einvernehmliche Scheidung ist mit vielen offenen Fragen verbunden. Als erfahrene Scheidungsanwälte helfen wir Ihnen, effiziente Lösungen zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine anwaltliche Erstberatung in unserer Kanzlei in Köln!

Gerne beraten wir Sie dabei zu allem, was rund um die Ehescheidung wichtig ist. Eine Scheidung muss nicht zum emotional aufgeladenen Rosenkrieg werden, bei dem erbittert um jede Tischdecke gestritten wird. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Kanzlei für Scheidungsrecht in Köln legen wir großen Wert darauf, wo möglich, einvernehmliche Lösungen zu finden. Auch eine Eheauflösung ist dabei eine Variante. Zwischen allen mit der Trennung verbundenen Unsicherheiten verstehen wir uns als Ihre vertrauensvollen Unterstützerinnen und begleiten Sie mit Empathie sowie Kompetenz durch die Scheidung.

Vereinbaren Sie jetzt gleich einen Termin mit der Kanzlei für Scheidungsrecht mink & restemeyer und lassen Sie sich von unseren Fachanwältinnen für Familienrecht in Köln beraten.

Ablauf einer Scheidung – was Sie bei uns erwartet

Eine Scheidung in Deutschland verläuft in klar definierten Schritten< – von Trennung und Trennungsjahr über den Anhörungstermin am Familiengericht bis zum Scheidungsbeschluss.

1. Erstberatung & Zieldefinition

In der Erstberatung machen wir uns mit Ihrem Fall vertraut, besprechen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen. Die Zieldefinition hängt auch maßgeblich davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder um eine streitige Scheidung handelt. Gerne beantworten wir in der Erstberatung auch alle ihre offenen Fragen rund um Kosten, Zeitplan und weitere Details bezüglich der Ehescheidung.

2. Trennungsjahr

Für eine Ehescheidung ist in Deutschland nach § 1565 BGB erforderlich, dass die Ehe gescheitert ist und die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben. Es darf keine Lebensgemeinschaft mehr existieren und es müssen getrennte Schlafzimmer, Versorgung sowie Finanzen bestehen. Dies wird als „Trennung von Tisch und Bett“ bezeichnet. Bereits während des Trennungsjahres können Sie einvernehmlich die wirtschaftliche und finanzielle Situation für die Zukunft klären, etwa mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die Sie notariell beurkunden lassen sollten, aber auch vom Gericht protokollieren lassen können. Dabei unterstützen wir Sie als erfahrene Rechtsanwältinnen für Scheidung in Köln gerne.

3. Scheidungsantrag stellen

Der Scheidungsantrag beim Familiengericht Köln kann bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, die antragstellende Seite muss zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen. Für den Gerichtstermin ist allerdings erforderlich, dass die einjährige Trennungsfrist abgelaufen ist. Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie beim Familiengericht ein und behalten dabei alle wichtigen Fristen im Auge.

4. Versorgungsausgleich klären

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es üblicherweise aus, wenn ein Anwalt im Auftrag des Antragstellers die Vertretung vor Gericht übernimmt. Es steht Ihrem Partner aber offen, sich ebenfalls einen Anwalt zu nehmen. Beim Versorgungsausgleich wird die Aufteilung der Rentenansprüche geklärt.

6. Scheidungsbeschluss

Mit dem durch das Familiengericht erlassenen Scheidungsbeschluss, früher auch als „Scheidungsurteil“ bezeichnet, wird die Ehe aufgelöst. Auch die Regelungen für den Versorgungsausgleich und die Kostenregelung sind in diesem Scheidungsbeschluss festgehalten. Der Beschluss wird allerdings erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat rechtskräftig, mit einem Rechtskraftvermerk versehen und Ihnen sowie Ihrem ehemaligen Ehepartner zugestellt.

Als Mitglied im Fachausschuss Familienrecht des Kölner Anwaltvereins – einem wichtigen Bindeglied zwischen Rechtsanwälten und Richtern in Köln – bringt unsere Anwältin Kerstin Mink ein besonders gutes Verständnis davon mit, wie sich der Ehescheidungsprozess effizient und reibungslos gestalten lässt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung bei Ehescheidungen: Vereinbaren Sie jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung.

5. Anhörungstermin am Familiengericht Köln

Gemäß § 128 FamFG sind beide Ehegatten verpflichtet, zum Anhörungstermin am Familiengericht persönlich zu erscheinen. Dieser Termin ist entscheidend für das Scheidungsverfahren, dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung aber in der Regel nur wenige Minuten. Ihre Scheidungsanwältin von der Kanzlei mink & restemeyer begleitet und vertritt Sie in diesem Termin.

Paar am Laptop bespricht Partnerschaftsvertrag zur Trennung ohne Trauschein.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung – Ablauf und Kosten

Die einvernehmliche Scheidung ist in der Regel schneller, kostengünstiger und schonender für alle Beteiligten. Wir bei Mink & Restemeyer empfehlen diesen Weg, wo immer er möglich ist.

Wichtige Unterschiede zwischen einvernehmlicher Scheidung und streitiger Scheidung

Einvernehmliche Scheidung Streitige Scheidung
Dauer Trennungsjahr + ca. 3 bis 6 Monate nach Antragstellung Trennungsjahr + 1 bis mehrere Jahre nach Antragstellung
Kosten niedriger als bei streitiger Scheidung, Anwalts- und
Gerichtskosten werden oft geteilt, Verfahrenskostenhilfe möglich
höher als bei einvernehmlicher Scheidung, da die Anwaltskosten oft
deutlich höher sind, Verfahrenskostenhilfe möglich
Anzahl benötigter Anwälte 1 2
Belastung für Kinder/Familie vergleichsweise gering, da einvernehmliche Vereinbarungen mit
weniger Streit verbunden sind
vergleichsweise höher, insbesondere, wenn um Sorge- und
Umgangsrecht gestritten wird
Ablauf 1. Trennungsjahr
2. Scheidungsantrag
3. einvernehmliche Klärungen
4. Scheidungstermin vor Gericht
5. Scheidungsbeschluss
1. Trennungsjahr
2. Scheidungsantrag
3. Widerspruch oder eigene Forderungen des anderen Ehepartners
4. Gerichtsverhandlungen über die streitigen Folgesachen
5. Scheidungstermin vor Gericht
6. Scheidungsbeschluss
Eignung grundsätzlich, wenn einvernehmliche Regelungen möglich sind, stets
besser geeignet
bei nicht einvernehmlicher Scheidung oder Uneinigkeit über
Folgesachen, wie Unterhalt und Sorgerecht

Insbesondere bei einer komplexeren Vermögenssituation empfehlen wir die Vertretung durch erfahrene Scheidungsanwälte, wie unsere Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Köln. Wir finden auch bei großen und diversifizierten Vermögen für beide Seiten faire Lösungen, die eine einvernehmliche Scheidung möglich machen. Im Fall einer streitigen Scheidung behalten wir souverän den Überblick und bewahren Ihre Interessen.

Diese Kosten erwarten Sie bei einer Scheidung

Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren, nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG, zusammen. Dabei gilt der Verfahrenswert als Grundlage. Sie können die Scheidungskosten sehr grob und ohne Gewähr mit einer Faustformel überschlagen: der Verfahrenswert = Nettoeinkommen beider Eheleute × 3 + Vermögen. Bei geringerem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die einvernehmliche Variante ist oft die kosteneffizientere Scheidung, da in den Gerichtsverfahren zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Gerne besprechen wir in der Erstberatung in der Kanzlei mink & restemeyer in Köln transparent die individuell in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten mit Ihnen.

Grundsätzlich zeigt sich, dass eine einvernehmliche Scheidung deutlich schneller und kostengünstiger ist als eine streitige Scheidung. Nur, wenn sich für Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausrat oder das Umgangs- und Sorgerecht keine für beide Seiten akzeptablen Kompromisse finden lassen, ist die gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll. Auch wenn der nicht die Scheidung beantragende Ehepartner der Scheidung widerspricht, kommt es zur streitigen Scheidung. Gerne beraten wir Sie mit unserer umfassenden Erfahrung auch zu Strategien, wie sich potenzielle Streitigkeiten und Vermögensauseinandersetzungen möglicherweise im Voraus vermeiden lassen, um eine einvernehmliche, schnelle Scheidung zu ermöglichen. Hierbei kann anstelle von Gerichtsverfahren auch eine Mediation als Hilfsmittel für die außergerichtliche Einigung zum Einsatz kommen. Sprechen Sie mit uns. Wir finden den richtigen Weg für Sie.

Anwalt für Scheidungsrecht in Köln – unsere Fachanwältinnen

Kerstin Mink und Nina Restemeyer sind beide Fachanwältinnen für Familienrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung im Scheidungsrecht – Ihre persönlichen Ansprechpartner in Köln.

Kerstin Mink ist seit mehr als 25 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Der Austausch mit der Richterschaft durch ihre Mitgliedschaft im Fachausschuss Familienrecht im Kölner Anwaltverein gibt ihr tiefe Einblicke und zusätzliche Erfahrung als Anwältin für Scheidungsrecht in Köln.

Nina Restemeyer ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Versicherungsrecht und verfügt über breit aufgestellte juristische Fachkompetenz. Als Anwalt für Scheidungsrecht in Köln begleitet sie Ihre Ehescheidung kompetent und mit viel Erfahrung in allen Details, von Versorgungsausgleich und Sorgerecht bis hin zu komplexen Vermögenssituationen.

Mit ihrem hervorragenden Teamwork arbeiten die Rechtsanwälte Mink & Restemeyer bei komplexeren Fällen auch wirkungsvoll zusammen und bringen ihre fachliche Kompetenz gemeinsam ein. Zusätzlich ergeben die hervorragenden lokalen Gerichtskenntnisse der beiden seit Jahrzehnten in Köln ansässigen Rechtsanwälte Vorteile für Sie, wenn es um Effizienz oder die Verfahrensstrategie geht. Lernen Sie Kerstin Mink und Nina Restemeyer kennen. 

Trennung mit Kind – Rechtsanwältin für Familienrecht in Köln regelt Sorgerecht.

Häufige Fragen zur Scheidung in Köln

Hier beantworten die Rechtsanwälte Mink & Restemeyer die wichtigsten Fragen rund um Scheidung und Trennung in Köln.
Wie lange dauert eine Scheidung in Köln?

Die Dauer einer Scheidung in Köln und allgemein in Deutschland hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt. In beiden Fällen gibt es ein verpflichtendes Trennungsjahr. Eine einvernehmliche Scheidung kann im Anschluss daran in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Eine streitige Scheidung, bei der Details rund um Sorgerecht, Unterhaltsberechnung und Vermögen vor Gericht geklärt werden müssen, dauert oft nach dem Trennungsjahr noch länger als ein Jahr. Als Scheidungsanwalt in Köln unterstützen wir Sie dabei, das Scheidungsverfahren effizient und möglichst schnell zu durchlaufen sowie dabei Ihre Interessen zu wahren – in der Mediation oder im Gerichtsverfahren.

Was ist das Trennungsjahr und ist es verpflichtend?

Das Trennungsjahr ist Bestandteil der gesetzlichen Forderung in § 1565 BGB, dass die Ehe gescheitert sein muss, um geschieden zu werden. Nach § 1566 wird unwiderlegbar vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder ein Ehepartner die Scheidung beantragt und der andere Ehepartner zustimmt oder auch wenn die Ehepartner bereits über drei Jahre getrennt voneinander leben.

Deshalb ist das Trennungsjahr grundsätzlich eine verpflichtende Voraussetzung für die Ehescheidung. Die Dauer ist auch darauf angelegt, Versöhnungsmöglichkeiten zu prüfen. Stellt die Fortsetzung der Ehe aber für den Ehepartner, der die Scheidung beantragt, eine unzumutbare Härte dar und liegen die Gründe dafür im anderen Ehepartner, kann die Ehe ausnahmsweise auch vor Ende des Trennungsjahres geschieden werden. Solche Härtefälle können bei Gewalt, Missbrauch oder strafbarem Verhalten vorliegen. Wenn Ehepartner bereits seit drei Jahren nachweislich getrennt leben, ist das Trennungsjahr ebenfalls nicht mehr erforderlich. Gerne besprechen wir bei Ihrer Erstberatung in der Kanzlei mink & restemeyer in Köln mit Ihnen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.

Was passiert mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach der Scheidung?

In der Regel bleibt nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Wichtige Entscheidungen, etwa rund um Schule und Gesundheit, werden also weiterhin gemeinsam getroffen. Allerdings trifft nach der Scheidung in der Regel schon aus praktischen Gründen der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die alltäglichen Entscheidungen. Dass das Familiengericht das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil überträgt, passiert nur auf Antrag und nur, wenn dies im besten Interesse des Kindes ist, etwa bei Kindeswohlgefährdungen.

Kann ich Verfahrenskostenhilfe für meine Scheidung beantragen?

In Familiensachen spricht man seit dem 1. September 2009 nicht mehr von Prozesskostenhilfe, sondern von Verfahrenskostenhilfe. Grundsätzlich können Sie, wenn Ihr Einkommen unterhalb der entsprechenden Grenze liegt, für Ihre Ehescheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dabei gibt es allerdings einige Einschränkungen. Ist Ihr Ehepartner Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig, wird möglicherweise keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt. In diesem Fall muss Ihr Ehepartner zunächst einen Verfahrenskostenvorschuss für Ihre Gerichts- und ggf. Anwaltskosten leisten.