Familienrecht Köln – Ihre Fachanwältinnen für kompetente Lösungen
Die Mandanten und ihre Bedürfnisse stehen bei uns stets im Fokus.Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen wollen Sie Ihre Ehe beenden oder haben sich gemeinsam entschieden, Ihre Wege getrennt zu gehen? Mit über 25 Jahren Erfahrung steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei mink & restemeyer zur Seite, wenn es um das Familienrecht in Köln und Umgebung oder auch deutschlandweit geht. Als kompetente sowie empathische Rechtsanwältinnen ist es uns wichtig, Sie mit größtem Einfühlungsvermögen in einer oft so schweren Zeit zu unterstützen.
Unsere lösungsorientierte Beratung bei Trennung und Scheidung hilft Ihnen, schnelle Antworten auf alle familienrechtlichen Fragen zu erhalten und legt das Fundament für ein einvernehmliches Auseinandergehen.
Familienrecht – unsere Schwerpunkte
Als Anwältinnen in Köln für Familienrecht haben wir uns auf folgende Themen spezialisiert:
- Trennung
- Scheidung
- Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht/Umgangsrecht
- Eheverträge/Scheidungsfolgenvereinbarung
- Lebenspartnerschaften
Trennung und rechtliche Konsequenzen
Eine Trennung markiert das Ende einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Nach § 1567 BGB liegt eine Trennung vor, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehepartner diese erkennbar nicht wiederherstellen möchte.
Natürlich kann eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Dabei müssen jedoch klare Kriterien erfüllt sein:
- separate Schlafräume
- keine gegenseitigen Versorgungsleistungen
- das Ende wesentlicher persönlicher Beziehungen
Das sogenannte Trennungsjahr gilt als Voraussetzung für die Scheidung. Es dient als Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe geschieden werden. Rechtlich gesehen hat das Auflösen einer Ehe direkte Auswirkungen wie Unterhaltsansprüche und Sorgerecht oder auf den Hausrat, die gemeinsame Immobilie und Vermögen.
Unser Lesetipp: „Was sich für Ein-Eltern-Familien ändern muss“

Unterhalt – Kindes- und Ehegattenunterhalt
Nach einer Trennung hat der finanziell schwächer aufgestellte Ehepartner laut § 1361 BGB Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den bisherigen Lebensverhältnissen und dem Einkommen beider Ehegatten. Der Unterhalt wird danach monatlich und im Voraus gezahlt.
Lebt das gemeinsame Kind bei einem Elternteil, erhält dieser den Kindesunterhalt gemäß § 1612a BGB sowie das Kindergeld. Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Wer Unterhalt fordert, muss ihn geltend machen.
Gerne geben wir Ihnen als Ihre Fachanwältinnen in einem persönlichen Gespräch genauere Informationen bezogen auf Ihre individuelle Situation.
Unser Lesetipp: „Wie der Unterhalt für Kinder bisher geregelt ist – und was sich ändern soll“
Sorgerecht und Umgangsrecht
Eltern müssen nach einer Trennung klären, wo das Kind oder die Kinder leben, wie der Umgang geregelt wird und wer welchen Unterhalt zahlt. Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, sodass beide Eltern über wichtige Angelegenheiten weiterhin zusammen entscheiden. Allerdings trifft im Alltag der Elternteil, bei dem das Kind lebt, eigenständig Entscheidungen gemäß § 1687 S. 2 BGB.
Beim Umgangsrecht besteht die Option, sich zwischen zwei Regelungen zu entscheiden: dem klassischen Residenzmodell, mit geregeltem Umgang, oder dem Wechselmodell mit gleichmäßiger Betreuung. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht.

Vermögensaufteilung und finanzielle Regelungen
Nach einer Trennung bleiben auch viele finanzielle Fragen offen. Ein wichtiger Punkt ist das Vermögen: Jeder Ehepartner hat das Recht, Auskunft über das Vermögen des anderen zu verlangen (§ 1379 Abs. 2 BGB).
Die Informationen sind im Zuge des Zugewinnausgleichs wichtig, bei dem das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt wird. Nach drei Jahren des Getrenntlebens kann der Zugewinnausgleich vorzeitig geltend gemacht werden (§ 1385 BGB).
Eine Zugewinngemeinschaft bleibt bis zur Zustellung des Scheidungsantrags bestehen, was bedeutet, dass finanzielle Verknüpfungen weiterhin bestehen. Gemeinsame Verbindlichkeiten werden nach Absprache von den Beteiligten getragen.
Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften werden im Rahmen des Versorgungsausgleiches zwischen den Eheleuten hälftig aufgeteilt.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Um Streitigkeiten, die dazu noch zulasten der ganzen Familie gehen, und langwierige, kostenintensive Verfahren zu vermeiden, haben Ehepartner die Möglichkeit, die Folgen ihrer Trennung frühzeitig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Der Vertrag legt wesentliche Punkte wie Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht und den Zugewinnausgleich verbindlich fest und hält die Chance bereit, das Scheidungsverfahren erheblich zu verkürzen.
Besonders sinnvoll ist eine solche Vereinbarung für Paare mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder gemeinsamen Kindern. Sie schützt vor eskalierenden Auseinandersetzungen und sorgt für klare Verhältnisse. Beim Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sollten Sie auf jeden Fall unsere Kanzlei für Familienrecht in Köln aufsuchen.
Ein Ehevertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn Vermögenswerte oder Unternehmensbeteiligungen geschützt werden sollen. In ihm werden individuelle Regelungen zur Aufteilung des Vermögens, zum Unterhalt oder zur Rentenabsicherung getroffen.
Unsere Lesetipps: „Ist die Ehe noch zeitgemäß?“ und „Ehevertrag – wann ist er sinnvoll?“

Lebenspartnerschaften und nicht eheliche Lebensgemeinschaften
Eine Lebenspartnerschaft wird anders als eine Ehe aufgehoben und nicht geschieden. Das erfolgt durch einen richterlichen Beschluss nach mindestens einjähriger Trennung oder sofort, wenn ein besonderer Aufhebungsgrund vorliegt (§ 15 LPartG). Vermögensrechtlich gilt das Prinzip des Zugewinnausgleichs. Unterhalt kann bei Bedürftigkeit verlangt werden, allerdings entfällt in der Regel ein Versorgungsausgleich.
Unser Lesetipp: „Liebe ohne Ring am Finger“
Unsere Beratungsphilosophie – Ihr Weg zu einer fairen Lösung
In unserer Rechtsanwaltskanzlei legen wir als Scheidungsanwältinnen großen Wert auf eine lösungsorientierte und einvernehmliche Beratung. Für uns ist es selbstverständlich, eine individuelle Strategie für Ihre Situation zu gestalten. Gerne unterstützen wir Sie als erfahrene Fachanwältinnen bei einvernehmlichen Regelungen ebenso wie bei den rechtlichen Grenzen und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Warum unsere Kanzlei?
In der Rechtsanwaltskanzlei mink & restemeyer stehen Expertise, Erfahrung und Sie als Mensch im Fokus. Unsere Mandanten und Mandantinnen schätzen besonders unser Einfühlungsvermögen, das bei solch sensiblen Themen wie einer Trennung oft für große Erleichterung sorgt, da wir wissen, wie enorm die Belastungen für Sie sind.
Über die Empathie hinaus sind wir Mitglieder im Fachausschuss Familienrecht Köln und arbeiten eng mit Richtern und familienrechtlichen Experten zusammen.
Häufige Fragen zum Familienrecht in Köln (FAQ)
Wann brauche ich eine Fachanwältin für Familienrecht?
Nicht in jeder Trennungssituation ist die sofortige Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht zwingend erforderlich. Eine anwaltliche Beratung hilft jedoch, wichtige Fragen zu Ehewohnung, Trennungsunterhalt und gemeinsamen Kindern rechtzeitig zu klären – insbesondere mit Blick auf eine spätere Scheidung. Wer frühzeitig rechtliche Weichen stellt, kann spätere Konflikte vermeiden.
Trennungsvereinbarungen müssen je nach Inhalt notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Unabhängig davon ist es ratsam, einen eigenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin hinzuzuziehen, da er bzw. sie im Gegensatz zum neutralen Notar bzw. zur neutralen Notarin ausschließlich Ihre Interessen vertritt und für eine rechtssichere Regelung sorgt.
Was kostet eine familienrechtliche Beratung?
Die Kosten für eine familienrechtliche Beratung variieren je nach Umfang und Komplexität des Falls. Die Gebühr für eine umfassende Erstberatung durch eine unserer Rechtsanwältinnen beträgt maximal 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 297,50 €.
Jetzt Beratung mit unseren Fachanwältinnen für Familienrecht in Köln vereinbaren
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch zum Familienrecht in Köln an. Ihr schneller und kompetenter Kontakt zu uns als Rechtsanwältinnen kann direkt per Telefon oder E-Mail erfolgen.