Anwalt für Eheverträge in Köln

Fachanwältin für Familienrecht
Ehevertragsunterzeichnung auf dem Papier

Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Familienrecht wissen wir: Mit einem Ehevertrag zeigen Sie nicht Misstrauen gegenüber Ihrem Ehepartner, sondern beweisen Weitblick. Sie sorgen für den möglichen Fall vor, dass die Ehe irgendwann scheitert. Dabei schaffen Sie frühzeitig und einvernehmlich mögliche Streitpunkte aus dem Weg. Wir von der Kanzlei mink & restemeyer sind zwei Fachanwältinnen für Familienrecht und bieten Ihnen kompetente Unterstützung für Ihren Ehevertrag – in Köln, direkt vor Ort. Wir sind mit allen rechtlichen Fragen rund um die Themen Ehe und Scheidung bestens vertraut und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Suchen Sie einen vertrauensvollen Anwalt für Ihren Ehevertrag in Köln? Kontaktieren Sie uns!

Was ist ein Ehevertrag und wann ist er sinnvoll?

Üblicherweise gilt für ein Ehepaar nach der Eheschließung gemäß §§ 1363 ff. BGB automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist jedoch nicht immer die optimale Lösung. Ein Ehevertrag auf Grundlage von § 1408 BGB erlaubt, individuelle, davon abweichende Regelungen darüber zu treffen, wie mit Vermögen, Unterhalt und Altersvorsorge umgegangen wird. Typische Situationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist, sind etwa:

  • Vermögensunterschiede: Im Scheidungsfall würde der Ausgleich der Erträge aus dem Vermögen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft stark zulasten des vermögenderen Ehepartners gehen.
  • Unternehmensbeteiligungen oder Selbständigkeit: In das eigene Unternehmen reinvestierter Gewinn fällt im Scheidungsfall unter den Zugewinnausgleich. Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag würde also z. B. Ausstattung für das Geschäft oder die Praxis miteinbezogen, was erhebliche Folgen für das Geschäft haben kann.
  • Immobilienbesitz oder geplante Erbschaft: Ohne Ehevertrag gehört der Wertsteigerungsgewinn aus einer bereits zuvor besessenen oder später geerbten Immobilie zum ausgleichspflichtigen Zugewinn.
  • Kinder aus einer Vorehe: Mit einer im Ehevertrag vereinbarten Gütertrennung ist es einfacher, das Vermögen uneingeschränkt an die eigenen Kinder aus einer vorherigen Ehe zu vererben.
  • Unterschiedliche Karrierewege oder geplante Berufspausen: Ein Ehevertrag gibt beiden Ehepartnern mehr Sicherheit und Eigenständigkeit beim Aufbau des eigenen Vermögens und dem Umgang damit im Scheidungsfall.
  • Wunsch nach klaren Verhältnissen von Anfang an: Anstelle von gesetzlichen Regelungen, die erst im Scheidungsfall greifen, kann ein Ehevertrag bereits vor dem Streitfall für eine einvernehmliche Lösung sorgen. Bei großen Vermögensunterschieden lässt sich so auch sicherstellen, dass die Ehe nicht nur aus finanziellen Gründen geschlossen wird.

Bei all den vielen Gründen für einen Ehevertrag, gibt es zum Glück keine allzu große Eile für den Abschluss. Idealerweise wird der Ehevertrag vor der Hochzeit geschlossen. Sie können aber auch später einen Ehevertrag abschließen oder den Ehevertrag nachträglich ändern. So können Sie den Ehevertrag bei der Gründung eines Unternehmens, dem Erwerb oder dem Erbe einer Immobilie oder bei der Geburt eines Kindes jeweils anpassen. Wichtig ist dabei, dass eine nachträgliche Änderung nicht nur das Einverständnis beider Ehepartner erfordert, sondern auch noch notariell beurkundet werden muss.

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag wird für die Regelung verschiedener Details des Ehelebens sowie die mögliche Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners geschlossen. Er soll dabei helfen, die finanziellen Aspekte möglichst ohne Auseinandersetzung zu regeln. Als erfahrene Scheidungsanwältinnen in Köln empfehlen wir für den Trennungsfall, wann immer möglich den Weg der einvernehmlichen Scheidung zu gehen. Dieser ist schneller und mit deutlich weniger Kosten sowie Stress verbunden. Ein Ehevertrag kann einen wichtigen Beitrag zu einer solchen einvernehmlichen Scheidung leisten, da viele wesentliche Aspekte dort bereits im Voraus mit Zustimmung beider Ehepartner geregelt sind.

Güterstand – Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft

Es gibt im deutschen Güterrecht drei Güterstände, die bestimmen, wem das Vermögen gehört und wie damit im Scheidungsfall umgegangen wird. Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Mit einem Ehevertrag können allerdings auch Änderungen an der Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Bei der Gütertrennung gemäß § 1414 BGB sind die Vermögen der beiden Ehepartner vollständig getrennt. Da kein Zugewinnausgleich stattfindet, lassen sie sich nach einer Scheidung besonders einfach aufteilen. Bei einer Gütergemeinschaft gemäß § 1415 BGB wiederum wird das Eigentum beider Ehepartner zusammengeführt, anders als bei der Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB, bei der die Vermögen getrennt bleiben und bei Scheidung die Differenz des Zugewinns aufgeteilt wird. Dies lässt sich allerdings im Ehevertrag anpassen. In einer modifizierten Zugewinngemeinschaft können Sie etwa die Wertsteigerung eigener Immobilien oder das eigene Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausschließen.

Solche Regelungen sind nicht nur sinnvoll, wenn einer oder beide Ehepartner ein eigenes Unternehmen besitzen. Auch bei Schulden, die ein Ehepartner in die Ehe mitbringt, kann beispielsweise die Gütertrennung eine gute Wahl sein, um späteren Streitigkeiten im Scheidungsfall vorzubeugen. Nicht zuletzt ist ein Ehevertrag auch immer sinnvoll, wenn mögliche Änderungen der finanziellen Lage dazu führen könnten, dass der klassische Zugewinnausgleich im Streit endet.

Versorgungsausgleich & Unterhalt

Neben dem Umgang mit dem Vermögen der Ehepartner sind auch Unterhalt und Versorgungsausgleich im Ehevertrag geregelt. Der Versorgungsausgleich betrifft die Frage, wie die Rentenanwartschaften im Scheidungsfall aufgeteilt werden. Üblicherweise werden diese hälftig geteilt. Im Ehevertrag können aber auch abweichende Regelungen oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart werden. Sie können zudem auch in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt Vereinbarungen im Ehevertrag treffen. So kann dieser nicht nur eingeschränkt, sondern auch komplett ausgeschlossen werden.

Beim Kindesunterhalt dürfen Sie allerdings keine Beträge unterhalb der Düsseldorfer Tabelle vereinbaren. Insgesamt gilt für alle Vereinbarungen, die rund um Versorgungsausgleich und Unterhalt im Ehevertrag geschlossen werden, dass die Grenzen der Sittenwidrigkeit nicht überschritten werden dürfen. Das bedeutet in der Praxis etwa, dass die Regelungen im Ehevertrag nicht einseitig zulasten eines Ehepartners gehen dürfen. Solche Benachteiligungen werden vom Familiengericht geprüft und können dazu führen, dass der Ehevertrag nichtig wird.

Ehepartner strecken gemeinsam die Hände und berühren sich

Ehevertrag und Notar – was viele nicht wissen

Um sicherzustellen, dass geschlossene Eheverträge rechtssicher und nicht sittenwidrig sind, ist gemäß § 1410 BGB die notarielle Beurkundung verpflichtend. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag unwirksam. Dabei tritt der Notar als neutraler Berater auf und legt sein Augenmerk primär auf die rechtlichen Aspekte. Als erfahrene Anwältinnen für Familienrecht in Köln haben wir darüber hinaus Ihre individuellen Interessen im Blick. So können Sie darauf vertrauen, dass ein Ehevertrag nicht zu Ihrem Nachteil ausfällt. Der Notar wird hier lediglich tätig, wenn bestimmte Mindestrechte nach BGH-Kernbereichslehre verletzt werden oder der Ehevertrag die Bedingungen der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB erfüllt. Dies ist der Fall, wenn eine Seite grob einseitig benachteiligt wird. Dies gilt besonders dann, wenn hierfür eine Zwangslage, wie wirtschaftliche oder emotionale Abhängigkeit, ausgenutzt wird. Dies bezeichnet man als „Knebelungscharakter“.

Wir von Rechtsanwälte mink & restemeyer unterstützen Sie gerne bei allen Schritten des Ehevertrags:

  • eingehende individuelle Beratung zur Vertragsgestaltung
  • rechtssicherer Entwurf des Ehevertrags
  • Vorbereitung der notariellen Beurkundung
  • Prüfung des Ehevertrags auf Sittenwidrigkeit und Anfechtungsrisiken

Wenn Sie einen Anwalt für Ihren Ehevertrag in Köln suchen, kontaktieren Sie uns gerne für einen Beratungstermin. Bedenken Sie dabei immer: Rechtliche Unterstützung ist in diesem Zusammenhang kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein guter Weg, möglichen späteren Streit frühzeitig zu vermeiden.

Insbesondere bei einer komplexeren Vermögenssituation empfehlen wir die Vertretung durch erfahrene Scheidungsanwälte, wie unsere Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Köln. Wir finden auch bei großen und diversifizierten Vermögen für beide Seiten faire Lösungen, die eine einvernehmliche Scheidung möglich machen. Im Fall einer streitigen Scheidung behalten wir souverän den Überblick und bewahren Ihre Interessen.

Ihre Fachanwältinnen für Ehevertrag in Köln – mink & restemeyer

Vertrauen Sie auf die Kompetenz eines Fachanwalts für Ihren Ehevertrag. In Köln sind wir mit zwei erfahrenen Fachanwältinnen für Familienrecht vor Ort, die Sie gerne in allen Fragen beraten und in allen Details unterstützen. Kerstin Mink, Fachanwältin für Familienrecht, ist seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und als Mitglied im Fachausschuss Familienrecht des Kölner Anwaltvereins bestens vernetzt. Nina Restemeyer, Fachanwältin für Familienrecht, ist seit 2004 zugelassen. Beide Rechtsanwältinnen der Kanzlei mink & restemeyer sind darüber hinaus Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.

Als Rechtsanwältinnen für Ihren Ehevertrag in Köln wissen wir mit unseren mehr als 25 Jahren Erfahrung genau, worauf es ankommt und welche Details im Scheidungsfall zu Streit führen können. Wir beraten Sie diskret, lösungsorientiert und persönlich vor Ort in unserer Kölner Kanzlei und unterstützen Sie gerne bei Ihren konkreten Anliegen, von Ehevertrag bis Scheidung.

Ehevertrag und Notar – was viele nicht wissen

Um sicherzustellen, dass geschlossene Eheverträge rechtssicher und nicht sittenwidrig sind, ist gemäß § 1410 BGB die notarielle Beurkundung verpflichtend. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag unwirksam. Dabei tritt der Notar als neutraler Berater auf und legt sein Augenmerk primär auf die rechtlichen Aspekte. Als erfahrene Anwältinnen für Familienrecht in Köln haben wir darüber hinaus Ihre individuellen Interessen im Blick. So können Sie darauf vertrauen, dass ein Ehevertrag nicht zu Ihrem Nachteil ausfällt. Der Notar wird hier lediglich tätig, wenn bestimmte Mindestrechte nach BGH-Kernbereichslehre verletzt werden oder der Ehevertrag die Bedingungen der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB erfüllt. Dies ist der Fall, wenn eine Seite grob einseitig benachteiligt wird. Dies gilt besonders dann, wenn hierfür eine Zwangslage, wie wirtschaftliche oder emotionale Abhängigkeit, ausgenutzt wird. Dies bezeichnet man als „Knebelungscharakter“.

Wir von Rechtsanwälte mink & restemeyer unterstützen Sie gerne bei allen Schritten des Ehevertrags:

  • eingehende individuelle Beratung zur Vertragsgestaltung
  • rechtssicherer Entwurf des Ehevertrags
  • Vorbereitung der notariellen Beurkundung
  • Prüfung des Ehevertrags auf Sittenwidrigkeit und Anfechtungsrisiken

Wenn Sie einen Anwalt für Ihren Ehevertrag in Köln suchen, kontaktieren Sie uns gerne für einen Beratungstermin. Bedenken Sie dabei immer: Rechtliche Unterstützung ist in diesem Zusammenhang kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein guter Weg, möglichen späteren Streit frühzeitig zu vermeiden.

Ihre Fachanwältinnen für Ehevertrag in Köln – mink & restemeyer

Vertrauen Sie auf die Kompetenz eines Fachanwalts für Ihren Ehevertrag. In Köln sind wir mit zwei erfahrenen Fachanwältinnen für Familienrecht vor Ort, die Sie gerne in allen Fragen beraten und in allen Details unterstützen. Kerstin Mink, Fachanwältin für Familienrecht, ist seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und als Mitglied im Fachausschuss Familienrecht des Kölner Anwaltvereins bestens vernetzt. Nina Restemeyer, Fachanwältin für Familienrecht, ist seit 2004 zugelassen. Beide Rechtsanwältinnen der Kanzlei mink & restemeyer sind darüber hinaus Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.

Als Rechtsanwältinnen für Ihren Ehevertrag in Köln wissen wir mit unseren mehr als 25 Jahren Erfahrung genau, worauf es ankommt und welche Details im Scheidungsfall zu Streit führen können. Wir beraten Sie diskret, lösungsorientiert und persönlich vor Ort in unserer Kölner Kanzlei und unterstützen Sie gerne bei Ihren konkreten Anliegen, von Ehevertrag bis Scheidung.

So läuft Ihre Beratung bei uns ab

Vertrauensvolle Beratung für Ihren Ehevertrag durch einen Anwalt muss nicht kompliziert sein:

  1. Sie nehmen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular Kontakt zu uns auf.
  2. In einem Erstgespräch nehmen wir den Sachverhalt auf, klären die Ziele mit Ihnen und besprechen transparent die Kosten. Die Gebühr für dieses Gespräch beträgt ca. 190–250 € zzgl. MwSt.
  3. Auf Basis der von Ihnen erhaltenen Informationen erstellen wir einen Vertragsentwurf.
  4. Wir begleiten Sie zur Beurkundung des Ehevertrags durch den Notar.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Ihren Ehevertrag in Köln? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit der Kanzlei mink & restemeyer.

Beratungsgespräch Ehevertrag

FAQ: Häufige Fragen zum Ehevertrag in Köln

Was kostet ein Ehevertrag beim Anwalt in Köln?

Die konkreten Anwalts- und Notarkosten für einen Ehevertrag lassen sich nicht pauschal angeben, da sie vom Geschäftswert abhängen. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Notarkosten berechnen sich wiederum nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG). In der Regel ist ein Ehevertrag damit deutlich günstiger als ein späterer Rechtsstreit mit Gerichtskosten, der bei der Scheidung einer Ehe ohne Ehevertrag entstehen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Der Ehevertrag wird mit Beginn der Ehe oder während der intakten Ehe geschlossen. Dabei ist es oft noch relativ einfach, einvernehmliche Regelungen für den möglichen Fall der Scheidung zu finden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist wiederum eine Möglichkeit, eine Ehescheidung einvernehmlich und ohne Gerichtsverfahren zu regeln. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn die Trennung der Ehepartner bereits konkret ist. Gibt es keinen Ehevertrag, ist die Scheidungsfolgenvereinbarung eine sinnvolle Möglichkeit, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. In unserer Kanzlei für Familienrecht in Köln beraten wir Sie gerne zu den Details.

Brauche ich einen eigenen Anwalt, wenn der Notar beurkundet?

Auch wenn der Notar den Ehevertrag beurkundet und hierfür prüft, ob der Vertrag rechtsgültig ist, ist ein eigener Rechtsanwalt immer sinnvoll. Der Notar prüft als neutraler Berater für beide Seiten lediglich die formalen Ansprüche an den Vertrag. Ob Ihre individuellen Interessen bestmöglich in den Regelungen repräsentiert werden, ist dabei nicht sichergestellt. Ein im Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt prüft den Vertrag hingegen auch auf für Sie nachteilige Klauseln und stellt sicher, dass der Vertrag nicht später vom anderen Ehepartner angefochten werden kann.