Während Ehepaare im Trennungsfall automatisch auf eine geregelte Vermögensaufteilung, Unterhalt oder Wohnraumansprüche zurückgreifen können, stehen unverheiratete Paare häufig vor einer unangenehmen Wahrheit: Ohne klare Vereinbarungen bleibt jeder auf seinem eigenen Risiko sitzen. Besonders dann, wenn gemeinsame Anschaffungen, ein gemeinsames Zuhause oder sogar Kinder im Spiel sind, kann eine Trennung schnell zu einem komplexen und emotional belastenden Streit werden. Ein Partnerschaftsvertrag schafft hier Abhilfe. Er sorgt für Fairness, Transparenz und Sicherheit und schützt beide Partner genau dann, wenn man ihn am dringendsten braucht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Mink & Restemeyer erklärt Ihnen in diesem Artikel, wie Sie sich als nicht eheliche Lebensgemeinschaft rechtlich absichern können.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was fehlt ohne Ehevertrag?
- Partnerschaftsvertrag – das „Ehevertrag light“
- Typische Konflikte vermeiden
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Vertrag?“
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Trauschein gelten keine ehelichen Schutzrechte bei einer Trennung.
- Ein Partnerschaftsvertrag regelt die Vermögensaufteilung sowie Wohnraum- und Kinderbelange verbindlich.
- Besonders sinnvoll ist die Absicherung bei gemeinsamen Immobilien, Kindern oder einem größeren Vermögen.
Was fehlt ohne Ehevertrag?
Bei einer Trennung ohne Trauschein gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Aufteilung gemeinsamer Werte oder Lebensgemeinschaften. Anders als bei Eheleuten greift weder der Zugewinnausgleich noch haben Partner Anspruch auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Jeder behält, was ihm rechtlich gehört – unabhängig davon, wer wie viel in die Beziehung investiert hat.
Diese rechtliche Leerstelle betrifft besonders häufig den gemeinsamen Wohnraum, Haushaltsgegenstände und größere Anschaffungen. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie gemeinsam finanzieren, aber nur Ihr Partner im Grundbuch steht, gehen Sie bei der Trennung leer aus. Auch wenn Sie jahrelang den Haushalt geführt haben, während Ihr Partner gearbeitet hat, haben Sie keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.
Partnerschaftsvertrag – das „Ehevertrag light“
Ein Partnerschaftsvertrag schafft Rechtssicherheit für beide Partner und regelt bereits vor der Trennung, wie mit gemeinsamen Angelegenheiten umgegangen wird. Der Vertrag funktioniert ähnlich wie ein Ehevertrag, ist aber speziell auf die Bedürfnisse unverheirateter Paare zugeschnitten.
Folgende Punkte kann ein Partnerschaftsvertrag abdecken:
- Vermögensaufteilung: gemeinsame Konten, Investments und Ersparnisse
- Haushaltsgegenstände: Möbel, Geräte oder Wertgegenstände
- Schuldenverteilung: gemeinsame Kredite oder Darlehen
- Wohnregelung: Nutzung des gemeinsamen Wohnraums und Auszug
- Sorgerecht und Umgang: gemeinsame Kinder, sofern noch nicht anderweitig festgelegt
Der Partnerschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden, sollte aber schriftlich fixiert sein. Ein Notar ist nur dann erforderlich, wenn der Besitz von Immobilien im Vertrag geregelt wird. Für alle anderen Vereinbarungen genügt die Schriftform, wobei eine anwaltliche Beratung, wie z. B. durch eine Anwältin für Familienrecht, empfehlenswert ist.
Partnerschaftsvertrag – das „Typische Konflikte vermeiden“
Die häufigsten Streitpunkte bei einer Trennung ohne Trauschein betreffen den gemeinsamen Wohnraum und das Eigentum. Steht nur ein Partner im Mietvertrag, hat der andere rechtlich keinen Anspruch auf den Wohnraum. Bei einer gemeinsamen Immobilie wird es noch komplizierter: Gehört die Wohnung oder das Haus beiden Partnern zu gleichen Teilen oder hat einer mehr investiert?
Ohne klare Vereinbarungen drohen langwierige rechtliche Auseinandersetzungen. Ein Partnerschaftsvertrag regelt beispielsweise, wer bei einer Trennung im Wohnraum bleiben darf und wie eine Ausgleichszahlung bemessen wird. Bei einer gemeinsamen Immobilie oder einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lässt sich vertraglich festhalten, wer welchen Anteil finanziert hat und wie im Trennungsfall verfahren wird.
Auch Haushaltsgegenstände sorgen oft für Konflikte. Während Geschenke beim Beschenkten bleiben, gilt bei gemeinsamen Anschaffungen: Wer bezahlt hat, dem gehört der Gegenstand. Mit einem Vertrag lassen sich faire Regelungen treffen, die spätere Streitigkeiten verhindern.
Wenn Kinder aus der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft hervorgehen, ist die Situation besonders sensibel. Das Sorgerecht steht beiden Elternteilen zu, sofern eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben wurde. Unterhaltspflichten bestehen unabhängig vom Familienstand. Hier kann zusätzlich zur rechtlichen Beratung auch unser Rechtstipp zur anwaltlichen Begleitung bei einer Trennung hilfreich sein.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Vertrag?
Der beste Zeitpunkt für einen Partnerschaftsvertrag ist vor dem Zusammenleben oder spätestens bei größeren gemeinsamen Investitionen. Viele Paare scheuen diese Gespräche, weil sie als unromantisch gelten. Doch ein Vertrag ist keine Misstrauenserklärung, sondern ein Zeichen von Verantwortung und Weitsicht.
Besonders wichtig ist die rechtliche Absicherung, wenn Paare eine Immobilie kaufen, ein gemeinsames Haus bauen, eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft gründen oder Kinder bekommen. Je mehr finanzielle Verflechtungen entstehen, desto höher ist das Konfliktpotenzial im Trennungsfall. Eine frühzeitige Regelung schützt beide Partner und verhindert emotionale und finanzielle Belastungen.
Auch wenn das Zusammenleben bereits besteht, ist es nie zu spät für einen Partnerschaftsvertrag. Gerade bei zunehmender Vermögensbildung oder wenn die Familienplanung konkret wird, sollten unverheiratete Paare rechtliche Klarheit schaffen.
Fazit
Wer ohne Trauschein zusammenlebt, sollte nicht ohne rechtliche Absicherung auseinandergehen. Ein Partnerschaftsvertrag schafft Klarheit über Vermögen, Wohnraum und Kinderbelange und vermeidet teure Rechtsstreitigkeiten. Er gibt beiden Partnern Sicherheit und ermöglicht eine faire Trennung, sollte die Beziehung nicht halten. Die Rechtsanwaltskanzlei Mink & Restemeyer unterstützt Sie bei der Erstellung eines individuellen Vertrags, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt und beide Seiten schützt.
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